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   BVerwG, 15.06.1981 - 6 B 46.81   

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https://dejure.org/1981,8324
BVerwG, 15.06.1981 - 6 B 46.81 (https://dejure.org/1981,8324)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1981 - 6 B 46.81 (https://dejure.org/1981,8324)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1981 - 6 B 46.81 (https://dejure.org/1981,8324)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1981 - 6 B 46.81
    Danach ist die von dem 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts, der zeitweise für Entscheidungen in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig war, gebrauchte Formulierung, der Beweiswert der förmlichen Aussage des Wehrpflichtigen sei "im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen" (vgl. BVerwGE 41, 53 = NJW 1973, 635); dahin zu verstehen, daß den eigenen Erklärungen des Wehrpflichtigen größere Bedeutung beigemessen wird, als dies meist sonst in der Prozeßpraxis bei Bekundungen einer Partei der Fall ist (vgl. dazu auch BVerwGE 55, 217 [219] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1981 - 6 B 46.81
    Danach ist die von dem 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts, der zeitweise für Entscheidungen in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig war, gebrauchte Formulierung, der Beweiswert der förmlichen Aussage des Wehrpflichtigen sei "im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen" (vgl. BVerwGE 41, 53 = NJW 1973, 635); dahin zu verstehen, daß den eigenen Erklärungen des Wehrpflichtigen größere Bedeutung beigemessen wird, als dies meist sonst in der Prozeßpraxis bei Bekundungen einer Partei der Fall ist (vgl. dazu auch BVerwGE 55, 217 [219] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1981 - 6 B 46.81
    Aus dem hier gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG entsprechend anzuwendenden § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO ergibt sich, daß die Entscheidung, von der das angefochtene Urteil abweichen soll, in der Beschwerdeschrift bezeichnet werden muß; d.h., der Beschwerdeführer hat sie nach Datum und Aktenzeichen oder Fundstelle genau zu benennen (vgl. Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130]).
  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 83.73

    Beweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Rüge

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1981 - 6 B 46.81
    Sollte eine Abweichung von dem auf Seite 4 des Urteils des Verwaltungsgerichts erwähnten Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG 6 C 83.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 48) gemeint sein, so könnte die Beschwerde auch in der Sache keinen Erfolg haben, weil sich das Verwaltungsgericht an die in diesem Urteil niedergelegten Grundsätze gehalten hat.
  • BVerwG, 24.06.1980 - 6 B 45.80

    Darlegungserfordernisse bei einer Nichtzulassungsbeschwerde in

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1981 - 6 B 46.81
    Damit kann aber auch in Kriegsdienstverweigerungssachen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 24. Juni 1980 - BVerwG 6 B 45.80 -).
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